Um Angehörigenbesuche zu ermöglichen und die Pfleger*innen in unseren Altenpflegeheimen zu entlasten, bitten wir euch um Unterstützung. Für die nächsten Wochen benötigen wir Ehrenamtliche für hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Einlass- und Empfangsdienste oder niedrigschwellige Betreuung. Aus organisatorischen Gründen sollte ein Einsatz ab 3 Stunden und möglichst mehrere Tage (nicht zwingend am Stück) umfassen. Er erfolgt nur in quarantänefreien Einrichtungen und Wohnbereichen.
Wer helfen möchte, meldet sich bitte direkt in unseren Pflegeheimen oder schickt eine Mail an: bewerbung@asb-neustadt-sachsen.de
Aufgrund der Verbreitung des Coronavirus und der Empfehlungen des Landratsamtes wird es die nächsten Tage zu erheblichen Einschränkungen auch bei unseren Leistungen und Angeboten kommen. Wir werden fortlaufend informieren, bitten aber schon jetzt um Ihr Verständnis.
Bitte informieren Sie sich für aktuelle und verlässliche Informationen auf der Website des Robert-Koch-Institutes bzw. der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
Handlungsanweisung zu Besuchen in unseren Seniorenpflegeheimen -
Auf der Grundlage der durch den Landkreis Sächsische-Schweiz-Osterzgebirge erlassenen Allgemeinverfügung über die Beschränkung des Besuchs von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens legen wir für die Besuche in unseren Seniorenpflegeheimen ab dem 09.12.2020 das folgende Vorgehen fest:
Regelungen sowie Einrichtungsspezifische Informationen finden Sie auf der jeweiligen Unterseite des entsprechenden Seniorenpflegeheimes:
VIDEOTELEFONIE PER SKYPE in den Pflegeheimen - Um die Zeit bis zum Wiedersehen mit Ihren Verwandten in unseren Pflegeheimen zu verkürzen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit bei Ihren Liebsten mittels Videotelefonie vorbeizuschauen.
Eingeschränkter Regelbetrieb ab 06.04.2021 - wie Sie sicherlich bereits aus den Medien entnommen konnten, können ab Dienstag, 06.04.2021 die Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb wieder öffnen. Mit der neuen Corona Schutzverordnung, welche ab 01.04.2021 gilt, sind verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen für die Kitas vorgesehen. Fortan können Kindertageseinrichtungen von Personen nur betreten werden, wenn sie durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus nachweisen können, dass keine Infektion besteht. Davon ausgenommen sind neben den in Krippen und Kindergärten betreuten Kindern nur die sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Außengelände. Wer seine Kinder jedoch ins Kita-Gebäude hineinbegleiten möchte, muss einen der genannten Nachweise schriftlich bestätigt vorlegen. Dieser darf nicht älter als drei Tage sein. Andernfalls darf die Kindertageseinrichtung nicht betreten werden.
Während dem eingeschränkten Regelbetrieb gibt es weiter folgende Einschränkungen:
Die Öffnungszeiten sind eingeschränkt. Die genaue Öffnungszeit Ihrer Einrichtung erfahren Sie auf der jeweiligen Kitaunterseite.
Die Kinder werden in festen Betreuungseinheiten und dem dazugehörigen Personal betreut.
Es findet derzeit keine Frühhortbetreuung statt.
Der aktuelle Elternbreif steht auf den jeweiligen Kitaunterseiten zum Download bereit.
Vollzug des Infektionsschutzgesetz: Werte Eltern, anbei erhalten Sie aktuelle Informationen des Gesundheitsamtes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zum Infektionsschutzgesetz. Nehmen Sie diese bitte zur Kenntnis und halten deren Umsetzung ein.
Vom Gesundheitsministerium und dem Kultusministerium wurde eine Handlungsempfehlung für Eltern, Lehrer und Erzieher vorgelegt. Daraus kann abgelesen werden, ab wann ein Arzt aufgesucht werden muss oder bei welchen allgemeinen und unspezifischen Symptomen der Schul- oder Kitabesuch noch möglich ist.
In unseren Kindertageseinrichtungen kommt es zu Einschränkungen in der Betreuung. Detaillierte Informationen finden Sie auf den Unterseiten der Kindertageseinrichtungen:
Für Ihre weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das sächsische Staatsministerium
Bürgertelefon des Sozialministeriums:
Telefon: 0800 1000214
Montag bis Freitag 7 Uhr bis 18 Uhr, Samstag und Sonntag 12 Uhr bis 18 Uhr
E-Mail: buergerbeauftragte@sms.sachsen.de
ASB-MehrGenerationenHaus Neustadt - Aus aktuellem Anlass und den daraus resultierenden Vorgaben auf Bundesebene, wurden alle Veranstaltungen und Fortbildungen ab 28.10.2020 abgesagt. Wir bitte um Ihr Verständnis.
weitere Bereiche
ASB-THERAPIEZENTRUM - Unser Therapiezentrum in Neustadt ist für Behandlungen auf ärztliche Verordnung für Sie geöffnet. Unsere Öffnungszeiten sind Mo-Do 8:00-18:00 Uhr und Fr 8:00-14:00 Uhr.
Zur Information zum Therapiezentrum und der Physiotherapie -
Um individuelle Härten für Betroffene (Patienten) zu vermeiden, ist ab Samstag, 10. April 2021, für die Inanspruchnahme medizinisch notwendiger körpernaher Dienstleistungen, kein Antigentest mehr erforderlich.
Geschäftsstelle
ASB-Geschäftsstelle - Ein Besuch in unserer Hauptgeschäftsstelle in Neustadt, Berthelsdorfer Straße 21, ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die im Haus befindliche Arztpraxis ist ungehindert erreichbar.
Stand: 03.04.2021 | 09.20 Uhr
BIWAPP - Bürger Info- und Warn-App
Meine Geschichte - Dein Job
Imagefilm des ASB OV Neustadt/Sa. e.V.
Herzlich Willkommen beim ASB Ortsverband Neustadt/Sachsen
Liebe Samariterinnen und liebe Samariter, werte Gäste und Interessierte,
herzlich willkommen auf der Homepage des ASB Ortsverband Neustadt/Sachsen e. V.
Unser Ortsverband mit seiner nunmehr 25-jährigen Geschichte wirkt zentral zwischen der Kunststadt Dresden, dem Nationalpark Sächsische Schweiz und dem Landschaftsgebiet Oberlausitzer Bergland. Unser Einzugsgebiet umfasst die Städte Neustadt, Sebnitz, Stolpen und Hohnstein sowie die Gemeinden Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Lohmen und Kirnitzschtal mit den zugehörigen Ortschaften .... [weiter]